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   BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99   

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BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99 (https://dejure.org/2000,9758)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2000 - 7 C 14.99 (https://dejure.org/2000,9758)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2000 - 7 C 14.99 (https://dejure.org/2000,9758)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    Dagegen ließ sich den Richtlinien Nr. 1 nicht oder jedenfalls nicht mit der zur Annahme eines tatsächlichen Eigentumsverlustes erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen, daß sich die Enteignungsaktion nunmehr auch gegen solche Personen richtete, die von ihr bislang nicht betroffen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1).

    Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - (aaO.) folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 345.97

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    "Der erkennende Senat hat bislang einen die Gründung der DDR überdauernden Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht ausschließlich ihren eigenen Verlautbarungen entnommen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 [4 ff. ]; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143) und die Frage offengelassen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sich ein solcher Auftrag auch aus Willensäußerungen deutscher Stellen ergeben kann (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 34.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 166).

    Ein den Entzug der umstrittenen Grundstücke deckender Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht läßt sich auch nicht aus dem vom Beklagten im Revisionsverfahren herangezogenen Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden der Finanzverwaltung der SMAD an den Vorsitzenden des Ausschusses zum Schutze des Volkseigentums vom 19. Oktober 1948, dem sogenannten Befehl 447, herleiten (vgl. dazu Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - aaO., und Beschluß vom 25. Juni 1998 - BVerwG 7 B 120.98 -).

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes setzt keine bestimmte Form des Zugriffs voraus, sondern ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (faktischer Enteignungsbegriff - BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 [87] m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    "Der erkennende Senat hat bislang einen die Gründung der DDR überdauernden Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht ausschließlich ihren eigenen Verlautbarungen entnommen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 [4 ff. ]; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143) und die Frage offengelassen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sich ein solcher Auftrag auch aus Willensäußerungen deutscher Stellen ergeben kann (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 34.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 166).
  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    Zwar mußten sich aufgrund dieser Vorschrift die enteignungsbetroffenen Eigentümer des Unternehmens - gegebenenfalls über den tatsächlichen Zugriff hinaus - in dem beschriebenen Umfang aus ihrem Unternehmenseigentum verdrängt betrachten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - VIZ 1998, 630 ).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95

    Sportvereine erhalten enteignete Grundstücke zurück

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    Ein solcher objektiver Zurechnungszusammenhang setzt jedoch voraus, daß die der Maßnahme zugrundeliegende Enteignungsaktion noch vor dem 7. Oktober 1949 und damit unter der Oberhoheit der Besatzungsmacht und mit ihrer Billigung in einer Weise in die Wege geleitet worden war, die die Verantwortung der Sowjetunion für den weiteren Vollzug durch die deutschen Stellen begründete (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 [204]; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 [275 f.] m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Öffentlichkeit der Verhandlung; Aushang vor dem

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    Ein den Entzug der umstrittenen Grundstücke deckender Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht läßt sich auch nicht aus dem vom Beklagten im Revisionsverfahren herangezogenen Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden der Finanzverwaltung der SMAD an den Vorsitzenden des Ausschusses zum Schutze des Volkseigentums vom 19. Oktober 1948, dem sogenannten Befehl 447, herleiten (vgl. dazu Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - aaO., und Beschluß vom 25. Juni 1998 - BVerwG 7 B 120.98 -).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    Ein solcher objektiver Zurechnungszusammenhang setzt jedoch voraus, daß die der Maßnahme zugrundeliegende Enteignungsaktion noch vor dem 7. Oktober 1949 und damit unter der Oberhoheit der Besatzungsmacht und mit ihrer Billigung in einer Weise in die Wege geleitet worden war, die die Verantwortung der Sowjetunion für den weiteren Vollzug durch die deutschen Stellen begründete (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 [204]; Urteil vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 [275 f.] m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 34.97

    Bodenreform; Enteignung eines Landgutes; Legalenteignung; Eigentumszugriff;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    "Der erkennende Senat hat bislang einen die Gründung der DDR überdauernden Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht ausschließlich ihren eigenen Verlautbarungen entnommen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 [4 ff. ]; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143) und die Frage offengelassen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sich ein solcher Auftrag auch aus Willensäußerungen deutscher Stellen ergeben kann (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 34.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 166).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99

    Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung,

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    An dieser Rechtsprechung, die er inzwischen mit seinem Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - bestätigt hat, hält der Senat fest.
  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

    Allerdings geht der Senat für den Bereich der Entschädigungstatbestände des Vermögensgesetzes (§ 1 Abs. 1 bis Abs. 3 VermG) und bei besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Zugriffen (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG) von einer faktischen Sichtweise aus, die sich von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vermögensgesetz (BVerwGE 104, 84, 87; VIZ 2000, 594) zwar im Ausgangspunkt, regelmäßig aber nicht in den Folgen unterscheidet (zum Vermögensgesetz: BGHZ 130, 231; Beschl. v. 21. Juni 2000, V ZB 32/99, zur Veröffentlichung bestimmt; zur besatzungshoheitlichen Enteignung Beschl. v. 30. Oktober 1997, V ZB 8/96, WM 1998, 83; Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 65/97, WM 1999, 192).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher

    Für die Zurechnung genügt, dass die Bestimmung dem Willen der Besatzungsmacht entsprach, die als "Nazi- und Kriegsverbrecher" bezeichneten Personen aus dem wirtschaftlichen Leben der sowjetischen Besatzungszone zu verdrängen und dazu vollständig zu enteignen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1, vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 11 S. 43 f. und vom 27. März 2000 - BVerwG 7 C 14.99 - VIZ 2000, 594 ).
  • VG Gera, 24.10.2001 - 5 K 14/99

    Rückgabe eines enteigneten Unternehmens; Vermögenswerte als Gegenstand einer

    Dagegen ließ sich den einschlägigen Befehlen und Richtlinien nicht oder jedenfalls nicht mit der zur Annahme eines tatsächlichen Eigentumsverlustes erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen, dass sich die Enteignungsaktion nunmehr auch gegen solche Personen richtete, die von ihr bislang nicht betroffen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - 7 C 10/98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1), d.h. sich die Enteignung auch auf zwar betrieblich genutzte, jedoch dritten Personen gehörende Vermögenswerte bezog (BVerwG in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 - 7 C 10/98; Beschluß vom 05. März 1998 - 7 B 345/97; Beschluß vom 25. Juni 1998 - 7 B 120/98; Urteil vom 02. März 2000 - 7 C 13/99; Urteil vom 27. März 2000 - 7 C 14/99 - VIZ 2000, 594-596, alle zitiert nach Juris).
  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 916/00

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; besatzungshoheitliche Enteignung;

    ihrer generellen Billigung in die Wege geleitet worden waren, die die Verantwortung der Besatzungsmacht für den weiteren Vollzug durch die deutschen Stellen begründete (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1995 - 7 C 53/94 - VIZ 1995, 285 - 288; Urteil vom 27. März 2000 7 C 14/99, VIZ 2000, 594 - 596).
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